
In der Wirtschaftssoziologie : frz.: Harmonie preetablie, harmonie universelle, Bezeichnung von G.W. Leibniz für die Übereinstimmung von Substanzen; diese beruht darauf, dass die Substanzen ihren je spezifischen Gesetzen gehorchen, nicht jedoch untereinander wechselseitig aufeinander Einfluss nehmen.
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